FAQ

Fragen und Antworten

JA! Es ist Ihr legitimes Recht nach einem unverschuldeten Unfall einen unabhängigen KFZ Sachverständigen Ihrer Wahl damit zu beauftragen ein KFZ Gutachten von Ihrem beschädigten Auto zu erstellen.

Es entstehen für Sie keine Kosten! Gemäß § 249 BGB sind Schadenersatzansprüche im Rahmen der Schadenregulierung vom Schadenverursacher oder dessen Versicherung zu erstatten. Da der Unfall ohne die Entstehung der Gutachterkosten nicht eingetreten wäre, gelten diese Kosten ebenso als Schadenersatzanspruch wie der Schaden am Auto selbst.

Es wird ein Termin zur Begutachtung des Fahrzeugschadens vereinbart, wobei die eigentliche Begutachtung je nach Schadenumfang 25–40 Minuten dauert. Die Erstellung des KFZ-Gutachtens erfolgt in der Regel innerhalb von maximal 48 Stunden, jedoch oft schneller.

In dem KFZ Gutachten oder auch Schadengutachten genannt, stehen alle wichtigen Daten welche das Schadenereignis betreffen. Das sind unter anderem Wiederbeschaffungswert bzw. Fahrzeugwert bevor und nachdem der Schaden eingetreten ist, Schadenhöhe, Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Reparaturweg usw. Natürlich stehen alle relevanten Daten zum KFZ selbst im Gutachten wie Km Stand, allgemeiner Zustand der Karosserie, KFZ Technik, Fahrzeug Ausstattung usw. Wir als Ihr KFZ Sachverständiger in Berlin sorgen dafür das alle wichtigen Daten im Gutachten korrekt aufgeführt werden.

Ja, im Falle eines unverschuldeten Schadens haben Sie immer die Möglichkeit, einen unabhängigen Auto-Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Selbst wenn die Gegenpartei, die Versicherung oder ein Anwalt bereits einen Kfz-Gutachter eingeschaltet hat, gestattet das deutsche Recht Ihnen, einen eigenen Gutachter zu wählen. Diese Rechtsprechung basiert darauf, dass Ihnen durch die Auswahl eines unabhängigen Kfz-Gutachters keine Nachteile entstehen dürfen. Dies ist insbesondere wichtig, um mögliche Befangenheit zu vermeiden, die zu einer Beurteilung des Schadens im Interesse der Gegenpartei führen könnte.